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24.10.2007 | Löschung der Betriebserlaubnis für einzelne Rußpartikelfilter
Mit der Inkraftsetzung der 29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Pkw-Nachrüstung) vom 27.01.2006 wurden die technischen Anforderungen an Partikelminderungssysteme, die für eine Nachrüstung entwickelte wurden, festgelegt. Ein wichtiger Punkt für das Kfz-Gewerbe ist hierbei, dass die berechtigten AU-Betriebe solche genehmigten Partikelfiltersysteme in Kraftfahrzeuge einbauen und darüber hinaus die vorgeschriebene Einbaubescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle ausstellen dürfen.

Im Zusammenhang mit der Nachrüstung von Partikelminderungssystemen haben wir vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Information erhalten, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis für bestimmte Partikelminderungssysteme der Firma GAT Katalysatoren GmbH zum 10.10.2007 gelöscht worden sind.


Es handelt sich hierbei um folgende Systeme für nachstehende Fahrzeug-Typen/-Motorisierungen, die somit nicht mehr für die Nachrüstung verwendet werden dürfen:

ABE-Nr. Fahrzeug-Typen/-Motorisierungen

11070 Mercedes C/E 200/220 CDI, C/E 270 DI S/E 320 CDI
17114 Opel Astra / Corsa / Frontiera / Meriva / Omega / Signum...Vectra / Zafira
17117 BMW 325d/330D/525D/530D u.a. / Mini / Opel Omega-B 2.5 ltr.
17118 Audi A2/A3/A4/A6/A8 / Ford Galaxy / Seat/Skoda div. / VW Polo / Golf IV / T4/T5 / Lupo / Beetle / Sharan / Vento / Passat (nur 2.5 ltr.) / LT u.a.
17148 Renault Laguna / Mégane / Kangoo / Espace / Master / Traffic
17143 Ford Fiesta / Focus / Mondea / Transit / Mazda 626

Für die anerkannten AU-Betriebe heißt dies, dass Systeme mit den oben genannten ABE-Nummern nicht mehr in Kraftfahrzeugen verbaut und keine entsprechenden Abnahme­bescheinigungen gem. Anhang 5 Anlage XXVI zu § 47a StVZO mehr ausgestellt werden dürfen.

Bereits durch anerkannte AU-Werkstätten verbaute Rußpartikelfilter mit den o.a. ABE-Nummern behalten - sofern sie vor dem 11.10.2007 eingebaut wurden - weiterhin ihre Gültigkeit. Um einer möglichen Verunsicherung entgegenzuwirken, weist das KBA auf diese Tatsache hin.

Nach vorliegenden Informationen können Lagerbestände der entsprechenden Artikel bei der Firma GAT zurückgegeben werden. Darüber hinaus sollten sich betroffene Kfz-Werkstätten über die weitere Abwicklung direkt mit ihrem Lieferanten in Verbindung setzen.

Falls nunmehr von Kundenseite Ansprüche dahingehend geäußert werden, die bereits verbauten Systeme wieder auszubauen und auf Kosten der Werkstatt zu wechseln, so empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen: Setzen Sie sich vorher mit der Firma GAT unter der Telefon-Nr. 02043/94 00-47 in Verbindung und klären im Einzelfall, ob die Kosten für den ausgebauten Partikelfilter erstattet werden.

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