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16.03.2007 | Steuerliche Förderung für nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern
Der Bundesrat hat am 09.03.2007 dem vom Bundestag am 01.03.2007 verabschiedeten Gesetz zugestimmt, das den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw bis Ende 2009 steuerlich fördert.

Mit dem Gesetz (Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes) soll die Verbreitung moderner Partikelminderungstechniken für bereits zugelassene und neue Diesel-Pkw beschleunigt werden. Über die Kfz-Steuer werden Anreize für solche Diesel-Pkw geschaffen, die deutlich weniger Partikelmasse ausstoßen und damit zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung und der damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdungen beitragen.

Bei Einbau eines Filters kann die Kfz-Steuer - auch rückwirkend - um bis zu 330 EUR reduziert werden. Im Gegenzug müssen Halter nicht nachgerüsteter Diesel-Pkw, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert nicht erreichen, zukünftig eine erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Oldtimer sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Gesetz soll am 01.04.2007 in Kraft treten.

Für die Nachrüstung spricht neben der Vermeidung des künftigen Steuerzuschlags und dem Nutzen für die Umwelt auch der Aspekt des höheren Wiederverkaufswerts des Fahrzeugs.

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