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21.01.2007 | Ausgabe der Feinstaubplaketten und Klebesiegel
Die Tagespresse und die aktuellen Ausgaben von „Auto Bild“ und „ADACmotorwelt“ befassen sich mit dem Thema der Feinstaubbelastung in den Innenstädten und daraus resultierenden Fahrverboten. Die Autofahrer sind also inzwischen darüber informiert, dass auf der Grundlage der zum 01.03.2007 in Kraft tretenden Kennzeichnungsverordnung Pkw und Lkw in 4 Schadstoffgruppen eingeteilt werden und der Schadstoffausstoß darüber entscheidet, ob und ggf. welche Plakette das Fahrzeug erhält.

Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der im Fahrzeugschein eingetragenen Schlüsselnummer zum Abgasverhalten des Fahrzeuges. Im alten Fahrzeugschein findet man diese Schlüsselnummer zu 1; in der neuen Zulassungsbescheinigung zu 14.1, wobei die letzten beiden Ziffern entscheidend sind.

Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette, wobei es sich hier überwiegend um Pkw mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator oder um Diesel-Fahrzeuge handelt, die nicht mindestens über eine Einstufung nach EURO 2 verfügen. Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 1 drohen in der Zukunft bei entsprechender Feinstaubbelastung Fahrverbote in den mit dem neuen Verkehrsschild „Umweltzone“ deklarierten Straßen oder Regionen.

Die Schadstoffgruppen 2 – 4 werden durch farbige Plaketten gekennzeichnet (2= rot; 3 = gelb; 4 = grün). Durch ein Zusatzzeichen zum Schild „Umweltzone“ werden dann die Plaketten angezeigt, deren Kraftfahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen sind.

Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hatte sich erfolgreich beim Verordnungsgeber für eine kundenfreundliche Handhabung der Plakettenvergabe stark gemacht, so dass neben den Straßenverkehrs-Zulassungsbehörden und den Überwachungsorganisationen auch unsere anerkannten AU-Fachbetriebe die Feinstaubplaketten ausgeben können. Damit es keine Engpässe bei der Vergabe von Feinstaubplaketten zum Stichtag 01.03.2007 gibt, besteht die Möglichkeit, die Plaketten zeitlich bereits vor diesem Stichtag am Fahrzeug anzubringen.

Um den AU-Fachbetrieben eine leichte Zuordnung des Pkw oder Lkw zur jeweiligen Schadstoffgruppe zu ermöglichen, haben wir ihnen ein Exemplar der aktualisierten und erweiterten Broschüre „Fahrzeugschein und Schlüsselnummern“ zugesandt. Bei Bedarf kann man weitere Exemplare beim Werbemittelservice ulpa im Internet unter www.kfz-nds.de unter Branche intern > Shop > Kundenflyer zum Preis von 8,00 Euro je 10 Stück zuzüglich Versandkosten und MwSt unter der Artikel-Nr. 11015 oder auch per Fax unter 0261/8059585 bestellen.

Die AU-Fachbetriebe, die Feinstaub-Plaketten ausgeben, sind verpflichtet, vor der Anbringung jede Feinstaubplakette mit einem Kfz-Klebesiegel zu versehen. Hierzu wurde ein bundeseinheitliches Klebesiegel entwickelt, das in der Größe und Ausführung dem roten AU-Klebesiegel entspricht. Durch das Aufbringen des Kfz-Klebesiegels auf die Feinstaubplakette kann deren rechtmäßige Zuteilung zu dem Kfz-Kennzeichen durch die Ausgabestelle dokumentiert und nachvollzogen werden. Da die Kfz-Klebesiegel mit einer Nummerierung vom Hersteller/ Lieferanten versehen sind, kann der Weg des Kfz-Klebesiegel vom Lieferanten über die ausgebende Kfz-Innung bis zu den AU-Fachbetrieben dokumentiert und abgesichert werden.

Das Kfz-Klebesiegel wird also auf die Feinstaubplakette angebracht. Die Feinstaubplakette selbst ist auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

Die Produktion und Auslieferung der Feinstaubplaketten und Kfz-Klebesiegel erfolgt voraussichtlich Anfang Februar 2007.


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